




Steuern sparen – Dienstrad leasen
Mit einem Dienstrad können Arbeitnehmer – aber auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende – bis zu 20 Prozent gegenüber dem Kauf einsparen (je nach steuerlicher Einstufung). Bis zu zwei Diensträder pro Person – egal ob Mountain- oder E-Bike, Alltags-, Renn- oder Reiserad – können selbstverständlich auch privat und auch parallel zu einem Dienstwagen genutzt werden.
Wir sind registrierter Fachhändler der Firmen JobRad®, Bike Mobility Services (Lease-a-bike) und Purobike (Radelnde Mitarbeiter).
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die 1%-Regelung für Dienstwagen gilt seit 2012 auch für Fahrräder und E-Bikes. Der Arbeitnehmer kann durch das Leasing eines Dienstrads einen Teil seines Gehalts in einen Sachbezug umwandeln und so bei Einkommenssteuer und Sozialabgaben sparen.
Für Arbeitgeber ist das Dienstrad ein Baustein zur Motivation und Bindung der Mitarbeitenden. Radfahren ist gut für die Umwelt und die Gesundheit – und die Nettolohnoptimierung verringert auch die Sozialabgaben des Betriebs.